Eine quranische Differenzierung und kritische Betrachtung zu: kāḏib und ḫarrāṣ / Lügner und Mutmaßende

Der folgende Artikel thematisiert den Unterschied zwischen al-kāḏibūn (Lügnern) und al-ḫarrāṣūn (Mutmaßern / spekulativ Behauptenden) und verortet diese Unterscheidung im Kontext quranischer Aussagen sowie klassischer islamischer Erkenntnistheorie. 

Gott, der Erhabene, sagt:

وَإِن تُطِعۡ أَكۡثَرَ مَن فِي ٱلۡأَرۡضِ يُضِلُّوكَ عَن سَبِيلِ ٱللَّهِۚ إِن يَتَّبِعُونَ إِلَّا ٱلظَّنَّ وَإِنۡ هُمۡ إِلَّا يَخۡرُصُونَ 

„Und Wenn du den meisten von denen, die auf der Erde sind, gehorchst, werden sie dich von Allahs Weg ab in die Irre führen. Sie folgen nur Mutmaßungen, und sie stellen nur Schätzungen an (yaḫruṣūn).“ (al-Anaam 6:116)


Begriffliche Unterscheidung: kāḏib und ḫarrāṣ

Der Qurʾān verwendet die Begriffe kāḏib und ḫarrāṣ und verortet sie in deutlich unterschiedlichen Kontexten. Ein kāḏib (Lügner) ist jemand, der eine Aussage macht, die objektiv der Wirklichkeit widerspricht. Ein ḫarrāṣ hingegen ist jemand, der ohne gesicherte Grundlage spekulative Behauptungen aufstellt und diese als Wahrheit darstellt, obwohl sie epistemisch nicht definitiv sind, sondern auf Annahme, Vermutung und Wahrscheinlichkeit beruhen.

Diese Unterscheidung ist nicht moralisch, sondern epistemologisch: Sie betrifft den Status von Wissen und nicht bloß die Intention des Sprechers. 


Differenzen von ẓann (ظنّ) und qaṭʿī (قطعي)

1. Sprachlich-epistemische Grundlagen

Ẓann (ظنّ) leitet sich aus der arabischen Wortwurzel ‎za-nna (oder dha-nna) und weist auf die verschiedenen Bedeutungen:‎  ‎Gewissheit und Zweifel.‎ 

Im klassischen Arabisch bezeichnet sie ein Urteil ohne absolute Gewissheit. Es umfasst ein Bedeutungsspektrum von bloßer Vermutung bis zu überwiegende Wahrscheinlichkeit. Ẓann ist daher nicht notwendig falsch, sondern nicht definitiv endgültig.

Qaṭʿī (قطعي) hingegen leitet sich von der Wurzel q-ṭ-ʿa Qāf ab, die darauf hinweist, etwas von etwas abzuschneiden, zu trennen oder endgültig festzulegen und bezeichnet Wissen, das keinen legitimen Zweifel zulässt. Qaṭʿī ist somit eine epistemische Kategorie, keine moralische.


2. Ẓann im Quran

Der Quran verwendet den Begriff ẓann kontextabhängig. Zum einen kritisch, wenn er unbegründete religiöse Spekulation bezeichnet (z. B. al-Anaam 6:116/ Yunus 10:36) und zum anderen neutral oder positiv, wenn er existentielle Gewissheit oder innere Überzeugung meint (z. B. al-Baqara 2:46)

Der Quran verurteilt daher nicht jede Form von ẓann, sondern explizit jede religiöse Behauptung ohne göttliche Grundlage, die dennoch als Wahrheit ausgegeben wird.


3. Systematisierung in den Usūl al-Fiqh

In der klassischen islamischen Methodologie wird Wissen systematisch eingeteilt in:

- qaṭʿī (definitiv, zwingend) und

- ẓannī (wahrscheinlich, nicht endgültig)

Diese Unterscheidung wird auf zwei Ebenen angewandt:

a) „Authentizität“ oder „gesicherte Überlieferung (thubūt)

In der Überlieferung der Quellentexte unterscheiden die Gelehrte zwischen: 

- Texte mit Qaṭʿī al-thubūt - wie etwa Quran und mutawātir-Hadithe (also jene Hadithe, die von so vielen unabhängigen Personen und Generationen weitergegeben wurden, dass eine absichtliche Fälschung als ausgeschlossen gilt) - und 

- Texte mit Ẓannī al-thubūt - wie Aḥād-Hadithe (also Einzelüberlieferungen, die auf einer begrenzteren Überlieferungskette beruhen).


b) Bedeutung (dalāla)

- Qaṭʿī al-dalāla: eindeutige Texte (sind jene Texte, aus dem Quran oder Hadith, deren Bedeutung klar ist und keine ernsthafte Mehrdeutigkeit zulässt).

- Ẓannī al-dalāla: mehrdeutige Texte (sind jene Texte aus dem Quran oder Hadith, die definitiv überliefert sein können, aber mehrdeutig in der Bedeutung oder „interpretationsoffen“ sind).


4. Hadithe und epistemischer Status

Klassische sunnitische Gelehrte stimmen darin überein, dass Aḥād-Hadithe epistemisch ẓannī sind, selbst wenn sie methodisch als ṣaḥīḥ gelten. Das bedeutet:- Sie begründen wahrscheinliches, nicht definitives Wissen.- Sie verpflichten zum Handeln, aber ihre dogmatische Reichweite war stets umstritten.

Haupt-Kritikpunkt

An dieser Stelle lässt sich meine These aufstellen, dass religiöse Gelehrte diese epistemische Unterscheidung kennen, sie jedoch in der religiösen Vermittlung nicht transparent umsetzen. Statt zu sagen: 

„Es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit überliefert, dass der Prophet sagte …“ wird immer formuliert: „Der Gesandte Gottes sagte …“

Auf unserer realen Praxis betrachtet lässt sich behaupten, dass alle religiösen Gelehrten (Scheichs) mit Sicherheit wüssten, dass sogenannte Aḥād-Hadithe (Einzelüberlieferungen) lediglich wahrscheinlichen (ẓannī) Charakter besitzen und nicht definitiv (qaṭʿī) überliefert seien. Dennoch sind sie der Ansicht, dass es sich dabei um authentische Hadithe sich handelt. Weiter wird behauptet, dass sich – abgesehen von etwa vierzig bis 105 mutawātir-Hadithen – sämtliche Hadithe in den traditionellen Sammlungen um Einzelüberlieferungen handle. Die übrigen, zahlenmäßig sehr umfangreichen Überlieferungen seien daher nur vermutungsweise überliefert.

Dadurch werde – so meine Kritik – ẓannī-Wissen als qaṭʿī-Wahrheit präsentiert, was ich an dieser Stelle mit dem quranischen Begriff ḫarṣ (Mutmaßung) identifiziere. Im Zentrum steht dabei die Frage, inwiefern interpretativ gewonnene Aussagen im Rahmen exegetischer und theologischer Traditionen den Status unbezweifelbarer Gewissheit erhalten, obwohl ihre epistemische Grundlage eher im Bereich des Wahrscheinlichen und Deutbaren liegt. Gerade diese Verschiebung von interpretativem Urteil zu scheinbar objektiver Wahrheit führt nach meiner Auffassung zu einer problematischen Verfestigung von Bedeutung, die den tatsächlichen Spielraum der Textauslegung nicht immer angemessen berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund erscheint es notwendig, die Unterscheidung zwischen gesicherter Offenbarungsgewissheit und menschlicher Deutung konsequent zu reflektieren. 

An dieser Stelle führe ich folgende Quranstelle an:

إِنَّكُمۡ لَفِي قَوۡلٖ مُّخۡتَلِفٖ قُتِلَ ٱلۡخَرَّـٰصُونَ ٱلَّذِينَ هُمۡ فِي غَمۡرَةٖ سَاهُونَ 

„Ihr befindet euch wahrlich in widersprüchlicher Rede ihr äußert fürwahr unterschiedliche Reden. Abwendig machen lässt sich davon, wer sich abwendig machen lässt. Vernichtet seien die Mutmaßern (al-ḫarrāṣūn), die in Versenkung zerstreut sind.“ (adh-Dhariyat 51:8–11)

Ich interpretiere diese Stelle dahingehend, dass Gott die ḫarrāṣūn auffordert, einen schriftlichen Beleg aus den offenbarten Schriften für die Richtigkeit ihrer Behauptungen vorzulegen – was ihnen, so meine These, nicht gelinge. Abschließend wird betont, dass Menschen eigenständig reflektieren sollen. Das Anhören der Überlegungen anderer sei zulässig und sogar geboten. Zur Vermeidung von Missverständnissen bzw. Wiederherstellung des Gleichgewichts zwischen dem Quran und der authentischen qat’i Hatithe, liegt meines Erachtens in Eigenständiges Denken und Rezeption. Daher betone ich folgende Vorgangsweise jedes Menschen:
- die Pflicht zur eigenständigen Reflexion
- die Legitimität, unterschiedliche Auslegungen zu hören
- die Verantwortung des Individuums, zwischen ihnen zu unterscheiden.

Dieser Vorgang lässt sich quranisch stützten durch folgende Stelle:
ٱلَّذِينَ يَسۡتَمِعُونَ ٱلۡقَوۡلَ فَيَتَّبِعُونَ أَحۡسَنَهُۥٓۚ أُوْلَـٰٓئِكَ ٱلَّذِينَ هَدَىٰهُمُ ٱللَّهُۖ وَأُوْلَـٰٓئِكَ هُمۡ أُوْلُواْ ٱلۡأَلۡبَٰبِ

„Diejenigen, die dem Wort zuhören und dem Besten davon folgen. Das sind diejenigen, die Allah rechtleitet, und das sind diejenigen, die Verstand besitzen.“ (az-Zumar 39:18)

Die Wissenschaftliche Gesamteinordnung meiner Meinung stellt eine quranisch geprägte Kritik an der traditionellen Hadith-Autorität dar. Sie bewegt sich innerhalb klassischer epistemischer Kategorien, radikalisiert diese jedoch normativ, indem ich fordere, dass nur qaṭʿī-Wissen religiös bindend sein dürfe.

Diese Forderung wird tatsächlich seit dem Jahr 2020 von der „Organisation des Hüters der beiden heiligen Moscheen, König Salman bin Abdulaziz Al-Saud-Komplex für die Hadith des Propheten“ adaptiert.2

Schließlich möchte ich folgende Quranstelle anführen:
سَيَقُولُ ٱلَّذِينَ أَشۡرَكُواْ لَوۡ شَآءَ ٱللَّهُ مَآ أَشۡرَكۡنَا وَلَآ ءَابَآؤُنَا وَلَا حَرَّمۡنَا مِن شَيۡءٖۚ كَذَٰلِكَ كَذَّبَ ٱلَّذِينَ مِن قَبۡلِهِمۡ حَتَّىٰ ذَاقُواْ بَأۡسَنَاۗ قُلۡ هَلۡ عِندَكُم مِّنۡ عِلۡمٖ فَتُخۡرِجُوهُ لَنَآۖ إِن تَتَّبِعُونَ إِلَّا ٱلظَّنَّ وَإِنۡ أَنتُمۡ إِلَّا تَخۡرُصُونَ

„Diejenigen, die Gott Teilhaber zuschrieben, werden sagen: ‚Hätte Gott gewollt, hätten wir nichts beigesellt – weder wir noch unsere Väter – und wir hätten nichts verboten.‘ Ebenso haben die vor ihnen geleugnet, bis sie Unsere Strafe kosteten. Sprich: ‚Habt ihr irgendein Wissen, das ihr uns vorlegen könnt?‘ Ihr folgt nur Vermutungen, und ihr spekuliert lediglich.“ (Quran al-Anaam 6:148)






[1]  Was die Gewissheit betrifft, so ist damit die Aussage eines Sprechenden gemeint: „Ich habe etwas für wahr gehalten (ẓanantu ẓannan)“, das heißt: ich war überzeugt. Der erhabene Gott sagt: „Diejenigen, die glauben (wörtlich: meinen/vermuten), dass sie ihrem Herrn begegnen werden …“ (al-Baqara 2:46). Gemeint ist – und Gott weiß es am besten – diejenigen, die überzeugt sind. Das heißt: sie sind gewiss. Diese Bedeutung kommt im Quran häufig vor. Die andere Grundbedeutung ist der Zweifel: Man sagt: „Ich vermutete etwas (ẓanantu aš-šayʾa)“, wenn man sich dessen nicht sicher war, das heißt, wenn man keine Gewissheit darüber hatte. (https://shamela.ws/book/21710/1527#p1 [15.02.2026])

[2] تنظيم مجمع خادم الحرمين الشريفين الملك سلمان بن عبدالعزيز ال سعود للحديث النبوي الشريف

https://laws.boe.gov.sa/BoeLaws/Laws/LawDetails/3a067704-6e6f-42bd-9767-ab5700c9524f/1?csrt=9115715918226757717 [15.02.2026]

Kommentare
* Die E-Mail-Adresse wird nicht auf der Website veröffentlicht.